Hundewesen

Hundewesen


Der Jagdhund ist ein unverzichtbarer Helfer im Jagdbetrieb für den Jäger.

Jagdhunde

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben.


So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund bindend an sein Jagdausübungsrecht zur Verfügung haben.

Prüfungstermine

Folgen sobald bekannt.
Share by: