Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben.